Allgemeine Geschäftsbedingungen
Abschnitt
II Allgemeine Geschäftsbedingungen für gewerbliche Kunden
Allgemeine
Geschäftsbedingungen gültig
ab 1.1.2002 - Fa. AS-Stötzel GmbH
I.
Lieferfrist
1. Die Lieferfrist beginnt mit der Absendung der
Auftragsbestätigung, jedoch nicht vor der Beibringung der vom
Besteller gegebenenfalls zu beschaffenden Unterlagen, Genehmigungen,
Freigaben sowie vor Eingang einer vereinbarten Anzahlung.
2. Die Lieferfrist verlängert sich bei
Maßnahmen im Rahmen von Arbeitskämpfen, insbesondere Streik und
Aussperrung sowie beim Eintritt unvorhergesehener Hindernisse, die
außerhalb unseres Willens liegen,
z. B.
Betriebsstörungen,
Verzögerungen in der Anlieferung wesentlicher
Materialien, soweit solche Hindernisse, die nachweislich auf die
Lieferung des Liefergegenstandes von erheblichem Einfluss sind. Dies
gilt auch, wenn die Umstände bei Unterlieferern eintreten. Die
Lieferfrist verlängert sich entsprechend der Dauer derartiger
Maßnahmen und Hindernisse.
Die vorbezeichneten Umstände sind
auch dann von uns nicht zu vertreten, wenn sie während eines bereits
vorliegenden Verzuges entstehen. Von uns werden Beginn und Ende
derartiger Hindernisse in wichtigen Fällen dem Besteller
baldmöglichst
mitgeteilt.
3. Teillieferungen sind
innerhalb der von uns angegebenen Lieferfristen zulässig, soweit
sich Nachteile für den Gebrauch daraus nicht ergeben.
4. Lieferfähigkeit / Ersatzlieferung bei Online-Bestellungen
Die
Lieferung durch uns erfolgt unter dem Vorbehalt der richtigen und
rechtzeitigen Belieferung und dass wir die fehlende Verfügbarkeit
nicht zu vertreten haben. Schadenersatz, auch bei verspäteter oder
unvollständiger Lieferung ist ausgeschlossen, soweit keine grobe
Fahrlässigkeit vorliegt. Bei Nichtverfügbarkeit der Ware werden wir
Sie benachrichtigen, sobald eine Terminbestätigung des Lieferanten
vorliegt In der Regel 3 Tage nach Eingang der Bestellung.
Wir
behalten uns vor, Ihnen eine nach Preis und Qualität gleichwertige
Ware zuzusenden. Bei Nichtgefallen können Sie diese kostenlos
zurückgeben. Sollte eine Ware nicht mehr verfügbar oder aus
rechtlichen Gründen nicht mehr lieferbar sein ist AS-Stötzel GmbH
berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.
Sollte ein Artikel
kurzfristig nicht lieferbar sein, entscheiden wir nach unserer Wahl,
ob eine spesenfreie Nachlieferung erfolgt bzw. der Artikel in der
Rechnung mit „Bitte neu bestellen“ ausgewiesen wird.
Transportschäden: Bei sichtbaren Transportschäden besteht die Möglichkeit, die Annahme der Sendung zu verweigern. Stellen Sie die Beschädigung allerdings nach Empfang fest oder liegt ein verdeckter Transportschaden (Verpackung i.O./Inhalt defekt) vor, setzen Sie sich bitte innerhalb von 3 Werktagen nach Erhalt mit dem für Sie zuständigen Postamt/Agentur bzw. dem Frachtführer in Verbindung, damit eine Niederschrift über eine beschädigte Sendung erstellt wird. Das ausgefüllte Formular stellen Sie uns dann bitte mit der beschädigten Sendung/Ware zur Verfügung damit eine Ersatzlieferung erfolgen kann.
II.
Lieferumfang
1. Der Lieferumfang wird durch unsere schriftliche
Auftragsbestätigung bestimmt.
2. Konstruktions- oder
Formänderungen, die auf die Verbesserung der Technik bzw. auf
Forderungen des Gesetzgebers zurückzuführen sind, bleiben
während
der Lieferzeit vorbehalten, sofern der Liefergegenstand
nicht erheblich geändert wird und
die Änderungen für den
Besteller zumutbar sind.
III. Annullierungskosten
Tritt der
Besteller unberechtigt von einem erteilten Auftrag zurück, können
wir unbeschadet der Möglichkeit, einen höheren tatsächlichen
Schaden geltend zu machen, 10% des Verkaufspreises für die durch die
Bearbeitung des Auftrages entstandenen
Kosten und für entgangenen
Gewinn fordern. Dem Besteller bleibt der Nachweis eines geringeren
Schadens vorbehalten.
IV. Verpackung und Versand
1.
Verpackungen werden Eigentum des Bestellers und von uns berechnet.
Porto- und Verpackungsspesen werden gesondert in Rechnung gestellt.
Die Wahl der
Versandart erfolgt nach bestem Ermessen. Der Versand
erfolgt nur innerhalb Deutschlands.
2.
Die Liefer- und Versandkosten für AS-Stötzel GmbH - Shop-Kunden über
das Internet sind u.a. auf den Produktseiten aufgeführt unter
Liefer- und Versandkosten.
V.
Abnahme und Gefahrenübergang (gewerbliche Kunden - B2B)
1. Der
Besteller ist verpflichtet, den Liefergegenstand anzunehmen. Mangels
abweichender Vereinbarung erfolgt die Anlieferung bis hinter die
erste ebenerdige
Türe am Gebäude der Lieferadresse. Der
Besteller ist berechtigt, den Liefergegenstand innerhalb von vierzehn
Tagen nach Zugang der Bereitstellungsanzeige oder sonstiger
Mitteilung von der Fertigstellung am Übergabeort zu prüfen. Der
Besteller hat die Pflicht, den Liefergegenstand innerhalb derselben
Frist anzunehmen, es sei denn, er ist unverschuldet vorübergehend
zur Annahme verhindert.
2. Bleibt der Besteller mit der
Annahme des Kaufgegenstandes länger als vierzehn Tage ab Zugang der
Bereitstellungsanzeige vorsätzlich oder grob fahrlässig im
Rückstand, so sind wir nach Setzung einer Nachfrist von weiteren
vierzehn Tagen berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Der Setzung
einer Nachfrist bedarf es nicht, wenn der Besteller die Annahme
ernsthaft oder endgültig verweigert oder offenkundig auch innerhalb
dieser Zeit zur Zahlung des Kaufpreises nicht imstande ist.
3.
Die Gefahr geht mit der Annahme des Liefergegenstandes auf den
Besteller über. Erklärt der Besteller, er werde den
Liefergegenstand nicht annehmen oder befindet er sich anderweitig im
Annahmeverzug, so geht die Gefahr eines zufälligen Untergangs oder
einer zufälligen Verschlechterung des Liefergegenstandes im
Zeitpunkt der
Verweigerung bzw. des Annahmeverzuges auf den
Besteller über.
VI.
Preisänderungen
Preisänderungen sind zulässig, wenn zwischen
Vertragsabschluß und vereinbartem Liefertermin mehr als vier Monate
liegen. Erhöhen sich danach bis zur Fertigstellung der Lieferung die
Löhne, die Materialkosten oder die marktmäßigen Einstandspreise,
so sind wir berechtigt, den Preis angemessen entsprechend den
Kostensteigerungen zu erhöhen. Der Besteller ist zum Rücktritt nur
berechtigt, wenn die Preiserhöhung den Anstieg der
allgemeinen
Lebenshaltungskosten zwischen Bestellung und Auslieferung nicht nur
unerheblich übersteigt.
Ist der Besteller Kaufmann, eine
juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein
öffentlich-rechtliches Sondervermögen, sind Preisänderungen gemäß
der
vorgenannten Regelung zulässig, wenn zwischen
Vertragsabschluß und vereinbartem Liefertermin mehr als sechs Wochen
liegen.
VII. Gewährleistung
1. Wir übernehmen in der
folgenden Weise die Haftung für Mängel an den Liefergegenständen:
Gegenüber Kaufleuten, einer juristischen Person des öffentlichen
Rechts oder einem öffentlich-rechtlichen Sondervermögen wird eine
Gewährleistungsfrist von 6 Monaten gewährt, soweit nicht
individualvertraglich eine anderweitige Garantie vereinbart ist.
Für
den Fall des Fehlschlagens der Nacherfüllung bleibt es dem Kunden
vorbehalten den Kaufpreis zu mindern oder vom Vertrag zurückzutreten.
2.
Gewährleistung bei Online-Shopbestellungen
Gewährleistung
Wir
gewährleisten, dass die Liefergegenstände nach dem jeweiligen Stand
der Technik frei von Sachmängeln sind, d.h. dass sie sich für die
vorausgesetzten Verwendungen oder für die gewöhnliche Verwendung
eignen und eine Beschaffenheit aufweisen, die bei Sachen der gleichen
Art üblich ist.
Der Kunde ist verpflichtet die Ware nach
Erhalt auf Vollständigkeit und etwaige Mängel zu überprüfen. Im
Falle von Mängeln ist eine Mängelanzeige umgehend an uns zu senden.
Die Dauer der Gewährleistung beträgt 24 Monate ab dem Eingang der
Ware beim Kunden gem. der gesetzlichen Regelung. Ergänzend zur
Gewährleistung hat der Kunde evtl. Ansprüche aus den der Ware
beigefügten Garantieerklärungen der Hersteller vieler techn.
Produkte. Die Garantieabwicklung erfolgt gem. den Richtlinien der
Garantieerklärungen.
Keine Gewährleistung übernimmt AS-Stötzel GmbH für Schäden oder Mängel, die aus unsachgemäßer
Verwendung, Lagerung, Bedienung, fehlerhafter oder nachlässiger
Behandlung entstehen. Ebenfalls erlischt jegliche Gewährleistung
wenn der Kunde die Ware bereits eingebaut hat bzw. Eingriffe oder
Reparaturen eigenständig vornimmt.
Soweit ein von uns zu
vertretender Mangel an der Kaufsache vorliegt, kann der Kunde gem. §
439 BGB nach seiner Wahl die Beseitigung des Mangels oder die
Lieferung einer mangelfreien Sache verlangen. AS-Stötzel GmbH kann
die vom Kunden gewählte Art der Nacherfüllung verweigern, wenn
diese nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist. Gelingt im
Rahmen einer Reparatur die Beseitigung eines Mangels auch beim
zweiten Versuch nicht, ist der Kunde im Rahmen des § 439 berechtigt
die Lieferung einer mangelfreien Sache oder Preisminderung oder
Rücktritt vom Vertrag zu verlangen. Der Rücktritt ist
ausgeschlossen, wenn es sich um einen geringfügigen Mangel handelt
und unerheblich ist.
Der Kunde ist verpflichtet, den
reklamierten Gegenstand mit dem dazugehörigen Kaufbeleg und einer
möglichst genauen Fehlerbeschreibung an uns zurückzusenden. Bei
unberechtigter Reklamation behalten wir uns die Berechnung einer
Aufwandsentschädigung für die durchgeführten Prüfmaßnahmen vor.
Die Höhe ist abhängig vom Aufwand, beträgt mindestens jedoch
€15,00.
VIII.
Eigentumsvorbehalt
1. Wir behalten uns das Eigentum an den
Liefergegenständen bis zur Zahlung vor. Bei Verwendung gegenüber
Kaufleuten, einer juristischen Person öffentlichen Rechts oder einem
öffentlich-rechtlichen Sondervermögen gilt darüber
hinaus
folgendes:
2. Der Besteller ist berechtigt, die
Liefergegenstände im ordentlichen Geschäftsgang weiterzuverkaufen;
er tritt uns jedoch bereits jetzt alle Forderungen in Höhe
des
zwischen uns und dem Besteller vereinbarten Kaufpreises
(einschließlich Mehrwertsteuer) ab, die dem Besteller aus der
Weiterveräußerung erwachsen,
und zwar unabhängig davon, ob die
Liefergegenstände ohne oder nach Bearbeitung
weiterverkauft
werden. Zur Einziehung dieser Forderungen ist der Besteller nach
deren Abtretung ermächtigt. Unsere Befugnis, die Forderungen selbst
einzuziehen, bleibt davon unberührt; jedoch verpflichten wir uns,
die Forderungen nicht einzuziehen, solange der Besteller seinen
Zahlungsverpflichtungen ordnungsgemäß nachkommt und nicht im
Zahlungsverzug ist. Ist dies jedoch der Fall, können wir verlangen,
dass der Besteller die
abgetretenen Forderungen und deren
Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht,
die dazugehörigen Unterlagen aushändigt und den Schuldnern
(Dritten) die Abtretung mitteilt.
3. Die Verarbeitung oder
Umbildung der Waren durch den Besteller wird stets für uns
vorgenommen. Werden die Liefergegenstände mit anderen, uns
nicht
gehörenden Gegenständen verarbeitet, so erwerben wir das
Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der
Liefergegenstände zu den anderen verarbeiteten Gegenständen zur
Zeit der Verarbeitung.
4. Werden die Liefergegenstände mit
anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen untrennbar vermischt, so
erwerben wir das Miteigentum an der
neuen Sache im Verhältnis des
Wertes der Liefergegenstände zu den anderen vermischten
Gegenständen. Der Besteller verwahrt das Miteigentum für uns.
5.
Der Besteller darf die Liefergegenstände weder verpfänden, noch zur
Sicherung übereignen. Bei Pfändungen sowie Beschlagnahme oder
sonstigen Verfügungen durch Dritte, hat der Besteller uns
unverzüglich davon zu benachrichtigen und uns alle
Auskünfte und
Unterlagen zur Verfügung zu stellen, die zur Wahrung unserer Rechte
erforderlich sind. Vollstreckungsbeamte bzw. ein Dritter ist auf
unser Eigentum hinzuweisen.
6. Wir verpflichten uns, die uns
zustehenden Sicherheiten insoweit auf Verlangen des Bestellers
freizugeben, als der Wert ihr zu sichernden Forderungen, soweit diese
noch nicht beglichen sind, um mehr als 20 % übersteigt.
IX.
Haftung
Schadensersatzansprüche, die auf einer fahrlässigen
Pflichtverletzung des Verwenders oder eines gesetzlichen Vertreters
oder Erfüllungsgehilfens beruhen sind ausgeschlossen, soweit sie
nicht die Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit zur
Folge
haben, oder der Schaden vorsätzlich oder durch grobe Fahrlässigkeit
verursacht wurde.
Die Haftung für Verrichtungsgehilfen ist,
unbeschadet der Möglichkeit zur Exkulpation nach § 831 Abs.1 S.2
BGB, auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt.
X.
Zahlungsbedingungen
1. Der Kaufpreis und die Entgelte für
Nebenleistungen sind bei Übergabe des
Liefergegenstandes zur
Zahlung fällig.
2. Scheck- und Wechselhergaben gelten erst
nach Einlösung als Zahlung. Die Wechselentgegennahme bedarf immer
einer vorhergehenden schriftlichen
Vereinbarung mit uns. Bei
Hereinnahme von Wechseln werden die bankmäßigen Diskont- und
Einziehungsspesen berechnet. Sie sind sofort in bar zu zahlen.
3.
Ist der Besteller Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen
Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist die
Zurückhaltung von Zahlungen wegen irgendwelcher von uns nicht
anerkannten Forderungen oder rechtskräftig
festgestellten
Forderungen des Bestellers nicht statthaft, ebenso wenig die
Aufrechnung mit solchen.
4. Zahlungsbedingungen für Online-Shop-Bestellungen
Bei Zahlung mit Kreditkarte erfolgt die Belastung Ihres Kontos mit Versand der Ware.
Kreditkartendaten werden nicht gespeichert und SSL-verschlüsselt übertragen.
Behörden, öffentliche Haushalte, Großfirmen: gegen offene Rechnung „sofort,netto“. Der Bankeinzug erfolgt grundsätzlich 1 Tag nach Versand.
Zahlungsverzug
Sollten
Sie mit Ihren Zahlungen in Verzug geraten, behalten wir uns vor,
Ihnen Verzugszinsen in Höhe von 5% über dem jeweiligen von der
Deutschen Bundesbank bekannt gegebenen Basiszinssatz zu berechnen.
Unbenommen bleibt der Nachweis, dass kein bzw. nur ein geringerer
Verzugsschaden entstanden ist. Weiterhin sind wir berechtigt,
sämtliche Lieferungen auch aus anderen Vertragsverhältnissen zu
verweigern. Für etwaige Schäden aus dieser Nichtbelieferung haften
wir nicht.
XI.
Erfüllungsort und Gerichtsstand
1. Erfüllungsort ist Siegen
2. Bei allen sich aus dem Vertragsverhältnis
ergebenden Streitigkeiten ist, wenn der Besteller Vollkaufmann, eine
juristische Person des öffentlichen
Rechts oder ein
öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, die Klage bei dem
Gericht zu
erheben, das für unseren Hauptsitz zuständig ist. Wir
sind auch berechtigt, am Hauptsitz des Bestellers zu klagen.
3.
Es gilt ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss der Gesetze
über den internationalen Kauf beweglicher Sachen, auch wenn der
Besteller seinen Firmensitz im Ausland hat.
XII.Vertragsabschluss
Die Darstellung der Produkte im Online-Shop stellt kein rechtlich bindendes Angebot, sondern einen unverbindlichen Online-Katalog dar. Durch Anklicken des Buttons [Bestellen] geben Sie eine verbindliche Bestellung der auf der Bestellseite aufgelisteten Waren ab. Die Bestätigung des Eingangs Ihrer Bestellung erfolgt zusammen mit der Annahme der Bestellung unmittelbar nach dem Absenden durch automatisierte E-Mail. Mit dieser E-Mail-Bestätigung ist der Kaufvertrag zustande gekommen.XIII. Sonstiges
1.
Übertragungen von Rechten und Pflichten des Bestellers aus dem mit
uns geschlossenen Vertrag bedürfen zu ihrer Wirksamkeit unserer
schriftlichen Zustimmung.
2. Sollte eine Bestimmung nichtig
sein oder werden, so bleibt die Gültigkeit der anderen Bestimmungen
hiervon unberührt.
Ende Abschnitt II: Allgemeine Geschäftsbedingungen für gewerbliche Abnehmer.