Allgemeine Geschäftsbedingungen

Abschnitt II Allgemeine Geschäftsbedingungen für gewerbliche Kunden

Allgemeine Geschäftsbedingungen gültig ab 1.1.2002 - Fa. AS-Stötzel GmbH


I. Lieferfrist
1. Die Lieferfrist beginnt mit der Absendung der Auftragsbestätigung, jedoch nicht vor der Beibringung der vom Besteller gegebenenfalls zu beschaffenden Unterlagen, Genehmigungen, Freigaben sowie vor Eingang einer vereinbarten Anzahlung.

2. Die Lieferfrist verlängert sich bei Maßnahmen im Rahmen von Arbeitskämpfen, insbesondere Streik und Aussperrung sowie beim Eintritt unvorhergesehener Hindernisse, die außerhalb unseres Willens liegen,
z. B. Betriebsstörungen, Verzögerungen in der Anlieferung wesentlicher Materialien, soweit solche Hindernisse, die nachweislich auf die Lieferung des Liefergegenstandes von erheblichem Einfluss sind. Dies gilt auch, wenn die Umstände bei Unterlieferern eintreten. Die Lieferfrist verlängert sich entsprechend der Dauer derartiger Maßnahmen und Hindernisse.
Die vorbezeichneten Umstände sind auch dann von uns nicht zu vertreten, wenn sie während eines bereits vorliegenden Verzuges entstehen. Von uns werden Beginn und Ende derartiger Hindernisse in wichtigen Fällen dem Besteller baldmöglichst mitgeteilt.

3. Teillieferungen sind innerhalb der von uns angegebenen Lieferfristen zulässig, soweit sich Nachteile für den Gebrauch daraus nicht ergeben.

 

4. Lieferfähigkeit / Ersatzlieferung bei Online-Bestellungen

Die Lieferung durch uns erfolgt unter dem Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen Belieferung und dass wir die fehlende Verfügbarkeit nicht zu vertreten haben. Schadenersatz, auch bei verspäteter oder unvollständiger Lieferung ist ausgeschlossen, soweit keine grobe Fahrlässigkeit vorliegt. Bei Nichtverfügbarkeit der Ware werden wir Sie benachrichtigen, sobald eine Terminbestätigung des Lieferanten vorliegt In der Regel 3 Tage nach Eingang der Bestellung.
Wir behalten uns vor, Ihnen eine nach Preis und Qualität gleichwertige Ware zuzusenden. Bei Nichtgefallen können Sie diese kostenlos zurückgeben. Sollte eine Ware nicht mehr verfügbar oder aus rechtlichen Gründen nicht mehr lieferbar sein ist AS-Stötzel GmbH berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.
Sollte ein Artikel kurzfristig nicht lieferbar sein, entscheiden wir nach unserer Wahl, ob eine spesenfreie Nachlieferung erfolgt bzw. der Artikel in der Rechnung mit „Bitte neu bestellen“ ausgewiesen wird.

Transportschäden: Bei sichtbaren Transportschäden besteht die Möglichkeit, die Annahme der Sendung zu verweigern. Stellen Sie die Beschädigung allerdings nach Empfang fest oder liegt ein verdeckter Transportschaden (Verpackung i.O./Inhalt defekt) vor, setzen Sie sich bitte innerhalb von 3 Werktagen nach Erhalt mit dem für Sie zuständigen Postamt/Agentur bzw. dem Frachtführer in Verbindung, damit eine Niederschrift über eine beschädigte Sendung erstellt wird. Das ausgefüllte Formular stellen Sie uns dann bitte mit der beschädigten Sendung/Ware zur Verfügung damit eine Ersatzlieferung erfolgen kann.


II. Lieferumfang
1. Der Lieferumfang wird durch unsere schriftliche Auftragsbestätigung bestimmt.

2. Konstruktions- oder Formänderungen, die auf die Verbesserung der Technik bzw. auf Forderungen des Gesetzgebers zurückzuführen sind, bleiben während der Lieferzeit vorbehalten, sofern der Liefergegenstand nicht erheblich geändert wird und die Änderungen für den Besteller zumutbar sind.

III. Annullierungskosten
Tritt der Besteller unberechtigt von einem erteilten Auftrag zurück, können wir unbeschadet der Möglichkeit, einen höheren tatsächlichen Schaden geltend zu machen, 10% des Verkaufspreises für die durch die Bearbeitung des Auftrages entstandenen Kosten und für entgangenen Gewinn fordern. Dem Besteller bleibt der Nachweis eines geringeren Schadens vorbehalten.

IV. Verpackung und Versand
1. Verpackungen werden Eigentum des Bestellers und von uns berechnet. Porto- und Verpackungsspesen werden gesondert in Rechnung gestellt. Die Wahl der
Versandart erfolgt nach bestem Ermessen. Der Versand erfolgt nur innerhalb Deutschlands.

2. Die Liefer- und Versandkosten für AS-Stötzel GmbH - Shop-Kunden über das Internet sind u.a. auf den Produktseiten aufgeführt unter Liefer- und Versandkosten.

V. Abnahme und Gefahrenübergang (gewerbliche Kunden - B2B)
1. Der Besteller ist verpflichtet, den Liefergegenstand anzunehmen. Mangels abweichender Vereinbarung erfolgt die Anlieferung bis hinter die erste ebenerdige
Türe am Gebäude der Lieferadresse. Der Besteller ist berechtigt, den Liefergegenstand innerhalb von vierzehn Tagen nach Zugang der Bereitstellungsanzeige oder sonstiger Mitteilung von der Fertigstellung am Übergabeort zu prüfen. Der Besteller hat die Pflicht, den Liefergegenstand innerhalb derselben Frist anzunehmen, es sei denn, er ist unverschuldet vorübergehend zur Annahme verhindert.

2. Bleibt der Besteller mit der Annahme des Kaufgegenstandes länger als vierzehn Tage ab Zugang der Bereitstellungsanzeige vorsätzlich oder grob fahrlässig im Rückstand, so sind wir nach Setzung einer Nachfrist von weiteren vierzehn Tagen berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Der Setzung einer Nachfrist bedarf es nicht, wenn der Besteller die Annahme ernsthaft oder endgültig verweigert oder offenkundig auch innerhalb dieser Zeit zur Zahlung des Kaufpreises nicht imstande ist.

3. Die Gefahr geht mit der Annahme des Liefergegenstandes auf den Besteller über. Erklärt der Besteller, er werde den Liefergegenstand nicht annehmen oder befindet er sich anderweitig im Annahmeverzug, so geht die Gefahr eines zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung des Liefergegenstandes im Zeitpunkt der Verweigerung bzw. des Annahmeverzuges auf den Besteller über.


VI. Preisänderungen
Preisänderungen sind zulässig, wenn zwischen Vertragsabschluß und vereinbartem Liefertermin mehr als vier Monate liegen. Erhöhen sich danach bis zur Fertigstellung der Lieferung die Löhne, die Materialkosten oder die marktmäßigen Einstandspreise, so sind wir berechtigt, den Preis angemessen entsprechend den Kostensteigerungen zu erhöhen. Der Besteller ist zum Rücktritt nur berechtigt, wenn die Preiserhöhung den Anstieg der allgemeinen Lebenshaltungskosten zwischen Bestellung und Auslieferung nicht nur unerheblich übersteigt.
Ist der Besteller Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, sind Preisänderungen gemäß der vorgenannten Regelung zulässig, wenn zwischen Vertragsabschluß und vereinbartem Liefertermin mehr als sechs Wochen liegen.

VII. Gewährleistung
1. Wir übernehmen in der folgenden Weise die Haftung für Mängel an den Liefergegenständen: Gegenüber Kaufleuten, einer juristischen Person des öffentlichen Rechts oder einem öffentlich-rechtlichen Sondervermögen wird eine Gewährleistungsfrist von 6 Monaten gewährt, soweit nicht individualvertraglich eine anderweitige Garantie vereinbart ist.
Für den Fall des Fehlschlagens der Nacherfüllung bleibt es dem Kunden vorbehalten den Kaufpreis zu mindern oder vom Vertrag zurückzutreten.


2. Gewährleistung bei Online-Shopbestellungen 


Gewährleistung


Wir gewährleisten, dass die Liefergegenstände nach dem jeweiligen Stand der Technik frei von Sachmängeln sind, d.h. dass sie sich für die vorausgesetzten Verwendungen oder für die gewöhnliche Verwendung eignen und eine Beschaffenheit aufweisen, die bei Sachen der gleichen Art üblich ist.

Der Kunde ist verpflichtet die Ware nach Erhalt auf Vollständigkeit und etwaige Mängel zu überprüfen. Im Falle von Mängeln ist eine Mängelanzeige umgehend an uns zu senden. Die Dauer der Gewährleistung beträgt 24 Monate ab dem Eingang der Ware beim Kunden gem. der gesetzlichen Regelung. Ergänzend zur Gewährleistung hat der Kunde evtl. Ansprüche aus den der Ware beigefügten Garantieerklärungen der Hersteller vieler techn. Produkte. Die Garantieabwicklung erfolgt gem. den Richtlinien der Garantieerklärungen.

Keine Gewährleistung übernimmt AS-Stötzel GmbH  für Schäden oder Mängel, die aus unsachgemäßer Verwendung, Lagerung, Bedienung, fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung entstehen. Ebenfalls erlischt jegliche Gewährleistung wenn der Kunde die Ware bereits eingebaut hat bzw. Eingriffe oder Reparaturen eigenständig vornimmt.

Soweit ein von uns zu vertretender Mangel an der Kaufsache vorliegt, kann der Kunde gem. § 439 BGB nach seiner Wahl die Beseitigung des Mangels oder die Lieferung einer mangelfreien Sache verlangen. AS-Stötzel GmbH kann die vom Kunden gewählte Art der Nacherfüllung verweigern, wenn diese nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist. Gelingt im Rahmen einer Reparatur die Beseitigung eines Mangels auch beim zweiten Versuch nicht, ist der Kunde im Rahmen des § 439 berechtigt die Lieferung einer mangelfreien Sache oder Preisminderung oder Rücktritt vom Vertrag zu verlangen. Der Rücktritt ist ausgeschlossen, wenn es sich um einen geringfügigen Mangel handelt und unerheblich ist.

Der Kunde ist verpflichtet, den reklamierten Gegenstand mit dem dazugehörigen Kaufbeleg und einer möglichst genauen Fehlerbeschreibung an uns zurückzusenden. Bei unberechtigter Reklamation behalten wir uns die Berechnung einer Aufwandsentschädigung für die durchgeführten Prüfmaßnahmen vor. Die Höhe ist abhängig vom Aufwand, beträgt mindestens jedoch €15,00. 

VIII. Eigentumsvorbehalt
1. Wir behalten uns das Eigentum an den Liefergegenständen bis zur Zahlung vor. Bei Verwendung gegenüber Kaufleuten, einer juristischen Person öffentlichen Rechts oder einem öffentlich-rechtlichen Sondervermögen gilt darüber
hinaus folgendes:

2. Der Besteller ist berechtigt, die Liefergegenstände im ordentlichen Geschäftsgang weiterzuverkaufen; er tritt uns jedoch bereits jetzt alle Forderungen in Höhe
des zwischen uns und dem Besteller vereinbarten Kaufpreises (einschließlich Mehrwertsteuer) ab, die dem Besteller aus der Weiterveräußerung erwachsen,
und zwar unabhängig davon, ob die Liefergegenstände ohne oder nach Bearbeitung
weiterverkauft werden. Zur Einziehung dieser Forderungen ist der Besteller nach deren Abtretung ermächtigt. Unsere Befugnis, die Forderungen selbst einzuziehen, bleibt davon unberührt; jedoch verpflichten wir uns, die Forderungen nicht einzuziehen, solange der Besteller seinen Zahlungsverpflichtungen ordnungsgemäß nachkommt und nicht im Zahlungsverzug ist. Ist dies jedoch der Fall, können wir verlangen, dass der Besteller die
abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazugehörigen Unterlagen aushändigt und den Schuldnern (Dritten) die Abtretung mitteilt.

3. Die Verarbeitung oder Umbildung der Waren durch den Besteller wird stets für uns vorgenommen. Werden die Liefergegenstände mit anderen, uns nicht
gehörenden Gegenständen verarbeitet, so erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Liefergegenstände zu den anderen verarbeiteten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung.

4. Werden die Liefergegenstände mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen untrennbar vermischt, so erwerben wir das Miteigentum an der
neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Liefergegenstände zu den anderen vermischten Gegenständen. Der Besteller verwahrt das Miteigentum für uns.

5. Der Besteller darf die Liefergegenstände weder verpfänden, noch zur Sicherung übereignen. Bei Pfändungen sowie Beschlagnahme oder sonstigen Verfügungen durch Dritte, hat der Besteller uns unverzüglich davon zu benachrichtigen und uns alle
Auskünfte und Unterlagen zur Verfügung zu stellen, die zur Wahrung unserer Rechte erforderlich sind. Vollstreckungsbeamte bzw. ein Dritter ist auf unser Eigentum hinzuweisen.

6. Wir verpflichten uns, die uns zustehenden Sicherheiten insoweit auf Verlangen des Bestellers freizugeben, als der Wert ihr zu sichernden Forderungen, soweit diese noch nicht beglichen sind, um mehr als 20 % übersteigt.

IX. Haftung
Schadensersatzansprüche, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung des Verwenders oder eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfens beruhen sind ausgeschlossen, soweit sie nicht die Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit zur
Folge haben, oder der Schaden vorsätzlich oder durch grobe Fahrlässigkeit verursacht wurde.
Die Haftung für Verrichtungsgehilfen ist, unbeschadet der Möglichkeit zur Exkulpation nach § 831 Abs.1 S.2 BGB, auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt.

X. Zahlungsbedingungen
1. Der Kaufpreis und die Entgelte für Nebenleistungen sind bei Übergabe des Liefergegenstandes zur Zahlung fällig.

2. Scheck- und Wechselhergaben gelten erst nach Einlösung als Zahlung. Die Wechselentgegennahme bedarf immer einer vorhergehenden schriftlichen
Vereinbarung mit uns. Bei Hereinnahme von Wechseln werden die bankmäßigen Diskont- und Einziehungsspesen berechnet. Sie sind sofort in bar zu zahlen.

3. Ist der Besteller Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist die Zurückhaltung von Zahlungen wegen irgendwelcher von uns nicht anerkannten Forderungen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen des Bestellers nicht statthaft, ebenso wenig die Aufrechnung mit solchen.


4. Zahlungsbedingungen für Online-Shop-Bestellungen

Nachnahme, Bankeinzug, Vorauskasse, Kreditkartenabrechnung.
Bei Zahlung per Nachnahme wird eine zusätzliche Gebühr in Höhe von 9,22 Euro fällig,die der Zusteller vor Ort erhebt. 

Bei Zahlung mit Kreditkarte erfolgt die Belastung Ihres Kontos mit Versand der Ware.


Kreditkartendaten werden nicht gespeichert und SSL-verschlüsselt übertragen.

Behörden, öffentliche Haushalte, Großfirmen: gegen offene Rechnung „sofort,netto“. Der Bankeinzug erfolgt grundsätzlich 1 Tag nach Versand.

Zahlungsverzug
Sollten Sie mit Ihren Zahlungen in Verzug geraten, behalten wir uns vor, Ihnen Verzugszinsen in Höhe von 5% über dem jeweiligen von der Deutschen Bundesbank bekannt gegebenen Basiszinssatz zu berechnen. Unbenommen bleibt der Nachweis, dass kein bzw. nur ein geringerer Verzugsschaden entstanden ist. Weiterhin sind wir berechtigt, sämtliche Lieferungen auch aus anderen Vertragsverhältnissen zu verweigern. Für etwaige Schäden aus dieser Nichtbelieferung haften wir nicht.

XI. Erfüllungsort und Gerichtsstand
1. Erfüllungsort ist Siegen

2. Bei allen sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten ist, wenn der Besteller Vollkaufmann, eine juristische Person des öffentlichen
Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, die Klage bei dem Gericht zu
erheben, das für unseren Hauptsitz zuständig ist. Wir sind auch berechtigt, am Hauptsitz des Bestellers zu klagen.

3. Es gilt ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss der Gesetze über den internationalen Kauf beweglicher Sachen, auch wenn der Besteller seinen Firmensitz im Ausland hat.

 

XII.Vertragsabschluss

Die Darstellung der Produkte im Online-Shop stellt kein rechtlich bindendes Angebot, sondern einen unverbindlichen Online-Katalog dar. Durch Anklicken des Buttons  [Bestellen] geben Sie eine verbindliche Bestellung der auf der Bestellseite aufgelisteten Waren ab. Die Bestätigung des Eingangs Ihrer Bestellung erfolgt zusammen mit der Annahme der Bestellung unmittelbar nach dem Absenden durch automatisierte E-Mail. Mit dieser E-Mail-Bestätigung ist der Kaufvertrag zustande gekommen.

XIII. Sonstiges

1. Übertragungen von Rechten und Pflichten des Bestellers aus dem mit uns geschlossenen Vertrag bedürfen zu ihrer Wirksamkeit unserer schriftlichen Zustimmung.

2. Sollte eine Bestimmung nichtig sein oder werden, so bleibt die Gültigkeit der anderen Bestimmungen hiervon unberührt.


Ende Abschnitt II: Allgemeine Geschäftsbedingungen für gewerbliche Abnehmer.